1. PREISE

1.1 Alle Preise verstehen sich gemäß unserer unverbindlichen Preisliste
1.2 Für das Heraussuchen, Bereitstellen, Verladen bzw. Abladen und Wiedereinstapeln von Geräten und Materialien durch den Vermieter ist eine zusätzliche Vergütung laut Angebot zu bezahlen.
1.3 Die angegebenen Preise sind Nettopreise für den Normalbetrieb und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. DAUER DES MIETVERTRAGES

2.1 Gemäß Angebot bzw. Vereinbarung vom Tage der Bereitstellung bis zur endgültigen Einlagerung bzw. Instandsetzung.
2.2 Eine Bereitstellungsverpflichtung des Vermieters besteht nicht, bevor beide Parteien diesen Vertrag unterschrieben haben.
2.3 Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte oder Überlassung an Dritte oder Verbringung der Geräte/Materialien an einen anderen, als den oben angegebenen Einsatzort ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.

3. VERPACKUNG, VERLADUNG UND TRANSPORT

3.1 Verpackung, Verladung und Transport vom Lagerplatz zum Einsatzort der Geräte/Materialien und wieder zurück unternimmt der Mieter auf eigene Kosten und Risiko.
3.2 Ist der Vermieter auf Wunsch des Mieters bereit, diese Leistung zu organisieren, erfolgt dies ohne Obligo für den Vermieter auf Kosten und Risiko des Mieters.

4. RÜCKGABE

4.1 Die Geräte sind vom Mieter in gereinigten und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Nichtbeachtung berechnet der Vermieter die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten gesondert.
4.2 Sollte die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgen können, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Entsprechendes gilt im Falle von Beschädigungen, Beschlagnahme, Verlust oder Diebstahl.

5. ZAHLUNG

5.1 Die Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Erhalt zahlbar, ohne Abzug.
5.2 Die Mietzahlungen sind grundsätzlich fällig mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ist die Mietdauer länger als ein Kalendermonat, kann der Vermieter monatliche Teilrechnungen stellen.
5.3 Für die gemieteten Geräte/Materialien ist eine Kaution in zu vereinbarender Höhe von in bar oder als Bank bestätigter Scheck bei der Abholung vorzulegen. Die Kaution wird nach der Rückgabe mit der Miete verrechnet.

6. REPARATUREN

6.1 Auftretende Schäden oder Störungen an den Mietgegenständen sind vom Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
6.2 Die Reparatur- und Störbeseitigungsmaßnahmen dürfen nur vom Fachpersonal des Vermieters oder einer von ihm benannten Fachfirma durchgeführt werden.
6.3 Während der Dauer des Mietvertrages hat der Mieter auf seine Kosten die gemieteten Gegenstände fachgemäß und regelmäßig zu warten und zu pflegen. Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters sind einzuhalten.
6.4 Der Mieter hat dem Vermieter jederzeit während normaler Geschäftszeiten den Zutritt zu den gemieteten Gegenständen zu gestatten.

7. VERSICHERUNG

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die gemieteten Gegenstände für die Dauer des Mietvertrages auf seine Kosten alle notwendigen Versicherungen gegen sämtliche Risiken (z.B. Transport-, Montage-, Feuer-, Diebstahl-, Maschinenversicherung abzuschließen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen ist die (Straßenverkehrs-) Haftpflichtversicherung und die eventuell anfallende Kraftfahrzeugsteuer Sache des Vermieters und in dem Mietpreis enthalten.

8. RISIKO- UND GEFAHRTRAGUNG - HAFTUNG

8.1 Der Mieter haftet dem Mieter - auch ohne Verschulden - für sämtliche Schäden, Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl oder Untergang der Mietsache während der Dauer des Mietvertrages.
8.2 Das Risiko eines Versagens der Geräte/Materialien im Einsatz trägt der Mieter. Eine Haftung des Vermieters kommt nur in Betracht, wenn der Mieter nachweist, dass das Versagen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung von Wartung- oder Instandhaltungsverpflichtung durch den Vermieter beruht.
8.3 Das Risiko, die gemieteten Geräte/Materialien innerhalb der Vereinbarten Mietdauer nicht nutzen zu können aus Gründen, die nach Maßgabe dieses Vertrages der Vermieter nicht zu vertreten hat, trägt der Mieter.
8.4 Verwirklichen sich Risiken, die nach Maßgabe des Vertrages der Mieter zu tragen hat, berührt dies nicht den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises für die vereinbarte Mietdauer.
8.5 Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz von indirekten oder Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall und entgangenem Gewinn, sind insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.

9. FRISTLOSE KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER

9.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne vorherige Androhung fristlos kündigen und die sofortige Außerbetriebnahme und Herausgabe der gemieteten Gegenstände verlangen, wenn- der Mieter mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand ist, - der Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters eines oder mehrere der gemieteten Gegenstände an einem anderen Einsatzort oder für einen anderen Einsatzzweck benutzt oder einem Dritten überlässt, - der Mieter Zahlungen einstellt, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt, gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden oder ihn betreffend die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt worden ist - der Mieter eine andere ihm nach dem Vertrag obliegende Verpflichtung trotz Mahnung des Vermieters nicht ordnungsgemäß erfüllt
9.2 Im Falle der fristlosen Kündigung kann der Vermieter vom Mieter als Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Vertrages ohne weiteren Nachweis und Anrechnung die Hälfte der Miete verlangen, die er verdient hätte, wenn der Mietvertrag zeitlich wie ursprünglich vereinbart beendet worden wäre. Der Nachweis eines höheren Schadens wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages bleibt dem Vermieter vorbehalten.

10. ERFÜLLUNGSORT - GERICHTSSTAND - SCHRIFTFORM

10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Firmensitz des Vermieters.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.